Im Sinne der Baubetriebslehre handelt es sich bei einer Baustelle um eine zeitlich begrenzte Produktionsstätte an einem vom Bauherren angewiesenen Ort, die zur Errichtung, Umbau oder Abriss eines oder mehrerer Bauwerke dient. Auch vorbereitende Anfangs- und Schlussarbeiten werden eingeschlossen. Wenn das Bauvorhaben in Lose geteilt wird, wird trotzdem von einer gesamten Baustelle ausgegangen . Rechtliche Grundvoraussetzung für den Beginn des Bauens ist oftmals das Vorliegen einer Baugenehmigung. Die Baustelle und ihre Arbeitsbereiche weiterlesen